Auf den folgenden Seiten kannst du angeben, ob du im Steuerjahr Einkünfte aus Kapitalvermögen hast. Hierzu gehören beispielsweise Zinsen oder Dividenden aus Investmentfonds oder Aktien. Von deiner Bank erhältst du hierzu eine Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung), der du alle wichtigen Daten für die Eingabe auf den folgenden Seiten entnehmen kannst.
Angaben zu deinen Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn z. B
die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben
du den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchtest,
du kirchensteuerpflichtig bist und Kapitalerträge erzielt hast, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.
Erfasse in diesem Fall alle erhaltenen Kapitalerträge. Es wird dann automatisch durch SteuerGo eine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragt.
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