Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die dir in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten kannst du steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.
Hierunter fallen u.a.:
Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
Berufsverband (z.B. Gewerkschaftsbeiträge)
Arbeitsmittel
Arbeitszimmer
Fortbildungskosten
Bewerbungskosten
Umzugskosten
Doppelte Haushaltsführung
Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
Kontoführungsgebühren
Steuerberatungskosten
Wichtig
Wenn du die Werbungskosten nicht einzeln geltend machst, berücksichtigt das Finanzamt - und auch SteuerGo - automatisch einen Pauschbetrag von 1.200 Euro. Liegen die geltend gemachten Kosten unter dem Pauschbetrag, wird ebenfalls der Pauschbetrag berücksichtigt.
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