Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.
In Fällen, in denen du als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von dir (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machst, kannst du die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Deine Beiträge kannst du alsSonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.
Bitte vergiss nicht, die Identifikationsnummerder mitversicherten Person anzugeben.
Rechner
Schenkungssteuer-Rechner: Wenn Sie ein großzügiges Geschenk erhalten, kann es sein, dass Sie Schenkungssteuer zahlen müssen. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Steuern der Staat erhebt.
Bewertungen des Textes: Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte
3.33
von 5
Anzahl an Bewertungen: 3
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware