Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs mit einem Monatslohn bis 520 Euro (ab 1.10.2022; zuvor: 450 Euro) tätig, sind die Aufwendungen ebenfalls steuerlich begünstigt:
Die Aufwendungen sind bis zu 2.550 Euro mit 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Der abzugsfähige Höchstbetrag von 510 Euro wird nicht zeitanteilig gekürzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht.
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