Wenn Dein Umzug beruflich bedingt ist, kannst Du die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:
Dein Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
Du ziehst um, weil Du den Arbeitgeber gewechselt hast.
Dein Arbeitgeber hat Dich versetzt.
Du verringerst durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
Du beziehst oder räumst eine Dienstwohnung.
Du ziehst an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
Bewertungen des Textes: Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 9
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware