Geben Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie mindestens 8, aber weniger als 24 Stunden aus beruflichen Gründen von Ihrer Wohnung abwesend waren.
Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen Ihrer Wohnung und endet mit der Rückkehr.
Ausnahme: Wenn Sie zuerst Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, zählt die Abwesenheit erst ab Verlassen dieses Ortes.
Die Ursache für die Abwesenheit (z. B. Arbeitszeit, Stau, Wartezeiten) spielt keine Rolle.