Feldhilfe: Wurden für weitere Objekte bereits Abzugsbeträge oder erhöhte Absetzungen beansprucht? Den Abzugsbetrag nach § 10e des EStG können Sie nur für eine Wohnung in Anspruch nehmen (Objektbeschränkung). Der begünstigte Ausbau oder die begünstigte Erweiterung einer Wohnung gelten ebenfalls als ein Objekt.