Feldhilfe: Werbungskosten In dieses Feld tragen Sie Ausgaben ein, die im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt Ihrer Unterhaltsleistungen stehen. Ohne Eintrag wird automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt. Mögliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen: Steuerberatungskosten, z. B. für Beratung zur Zustimmung in der Anlage U Fahrtkosten zum Finanzamt, Steuerberater oder Gericht Porto- und Telefonkosten im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung Gerichts- und Anwaltskosten mit steuerlichem Bezug, z. B. zur Klärung der Zustimmung zur Anlage U Kosten für Unterlagen und Kopien, z. B. Kopien der Anlage U, Ausdrucke von Nachweisen Fachliteratur zur steuerlichen Behandlung von Unterhalt Zinsen für Kredite, z. B. zur Durchsetzung oder Absicherung der Unterhaltsleistung einen Kredit Wichtig: Nur nachweisbare Kosten mit klarem steuerlichem Bezug sind absetzbar. Allgemeine Scheidungs- oder Trennungskosten zählen nicht dazu.