Geben Sie die Höhe der Geldleistungen an, die Sie gezahlt haben. Diese Aufwendungen sind in voller Höhe (und nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie bei den Leibrenten) abzugsfähig.
Machen Sie erstmals dauernde Lasten geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
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