Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.
Dazu gehören u. a.:
Beratungskosten
Rechtsanwaltskosten
Sozialgerichtskosten
Falls Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher als 102 Euro sind, können Sie diese durch entsprechende Nachweise belegen und geltend machen. Liegt der Betrag darunter, bleibt es bei der pauschalen Berücksichtigung.
Die Werbungskostenpauschale von 102 Euro ist ein Jahresbetrag und gilt für alle Einkünfte aus Renten zusammen – unabhängig davon, ob Sie eine oder mehrere Renten beziehen. Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt. Eine manuelle Eingabe ist nicht erforderlich.
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