Aber: Nicht alles wirkt sich sofort steuermindernd aus.
Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil Ihrer Ausgaben, der über Ihrer sogenannten "zumutbaren Belastung" liegt. Diese Grenze hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab.
Die zumutbare Belastung wird automatisch berechnet und von Ihren gesamten Aufwendungen abgezogen. Nur der verbleibende Restbetrag senkt Ihre Steuer.
Die Berechnung erfolgt nach dem seit 2018 gültigen gestaffelten Verfahren, wie es der Bundesfinanzhof im Urteil (VI R 75/14) vom 19.1.2017 vorgeschrieben hat. SteuerGo wendet dieses Verfahren automatisch an.
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