Feldhilfe:
Wurden auf diese Erträge bereits Steuern einbehalten, die Sie anrechnen lassen möchten?
Wählen Sie "ja", wenn auf Ihre Beteiligungserträge bereits Steuern einbehalten wurden, die Sie jetzt auf Ihre Einkommensteuer anrechnen lassen möchten.
Nach der Aktivierung können Sie folgende Beträge eintragen:
Kapitalertragsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer (wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind)
Die Angaben finden Sie z. B. im Feststellungsbescheid oder auf einer Steuerbescheinigung der Beteiligungsgesellschaft.
Diese Einträge sorgen dafür, dass das Finanzamt die einbehaltenen Beträge berücksichtigt und keine doppelte Besteuerung erfolgt.
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