Feldhilfe:
Sterbedatum (falls verstorben)
Geben Sie hier das Sterbedatum an, wenn die steuerpflichtige Person im Jahr 2025 verstorben ist.
Wichtig: Im Todesjahr endet die Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Todestag. Deshalb werden nur die bis dahin erzielten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Hinweis für Angehörige und Erben:
Die Erben oder ein Nachlassverwalter müssen die Steuererklärung für die verstorbene Person abgeben, sofern weiterhin eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
Das Finanzamt kann in Todesfällen zusätzliche Nachweise anfordern, zum Beispiel:
- Sterbeurkunde,
- Erbschein oder andere Nachweise zur Erbfolge,
- Unterlagen zu Renten, Kapitalerträgen oder anderem Einkommen.