Feldhilfe:
Hat <%0100301%> 2025 laufende Hinterbliebenenbezüge erhalten?
Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 begünstigte Hinterbliebenenbezüge erhalten haben und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen möchten.
Wählen Sie "nein", wenn Sie keine solchen Bezüge erhalten haben oder nur eine normale Witwen-, Witwer- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Die normale gesetzliche Witwenrente oder Waisenrente zählt nicht zu den begünstigten Hinterbliebenenbezügen.
Beispiele
- Sie erhalten eine Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung: kein Anspruch → Antwort "nein".
- Sie erhalten eine Hinterbliebenenrente wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls: Anspruch möglich → Antwort "ja".