Wählen Sie hier aus, wie die Gewinnermittlung für Ihre selbständige Tätigkeit erfolgt:
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG): Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Methode eignet sich für kleinere Unternehmen.
Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Erfordert eine Inventur und die Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresende.
Für jede selbständige Tätigkeit ist die Bilanz oder EÜR elektronisch zu übermitteln.
Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale (840 Euro) oder Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) erhalten, können Papierformulare nutzen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware