Feldhilfe:
Haben Sie regelmäßige Unterhaltszahlungen erhalten?
Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 regelmäßige Unterhaltszahlungen von Ihrem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhalten haben und dieser die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting mit Ihrer Zustimmung über die Anlage U).
Die Unterhaltszahlungen sind nur dann steuerpflichtig für Sie, wenn:
die Zahlungen von Ihrem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner stammen,
Sie dem sogenannten Realsplitting zugestimmt haben (über die Anlage U) und
Ihr Ex-Partner die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt.
In diesem Fall müssen Sie die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.
Beispiel: Sie erhalten 2025 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von Ihrer geschiedenen Ehefrau. Sie haben der steuerlichen Berücksichtigung über Anlage U zugestimmt.
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