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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Aufwendungen

Geben Sie hier die im angegebenen Zeitraum gezahlten Kinderbetreuungskosten an.

Tragen Sie nur die tatsächlichen Betreuungskosten ohne steuerfreie Erstattungen ein.

Nicht einzutragen sind z. B. Essensgeld, Nachhilfeunterricht oder Freizeitangebote.