Feldhilfe:
Werbungskosten
- Eintragungen sind nur vorzunehmen, sofern zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird -
Geben Sie die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Verbindung mit der Abgeordnetentätigkeit entstanden sind.
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