Feldhilfe:
Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale soll ...
Sie können hier angeben, in welchem Verhältnis die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur die halbe Fahrtkostenpauschale (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung der Fahrtkostenpauschale einigen.
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