Geben Sie hier alle Aufwendungen für eine Privatschule an.
Dazu gehören auch Schulgeldzahlungen für berufsbildende Privatschulen, unabhängig davon, ob sich die Schule in Deutschland oder im EU/EWR-Ausland befindet. Begünstigt sind Schulen, die zu einem anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen.
Anzugeben sind:
Jährliches Schulgeld
Zahlungen an Fördervereine zur Deckung der Schulkosten
Kosten für von der Schule getragene Klassenfahrten und Exkursionen
Anteilige Kosten für Miet- und Personalausgaben der Schule
Anteilige Kosten für Instandhaltung, Versicherung und Lehrmittel
Nicht abziehbar sind:
Unterbringungs-, Betreuungs- und Verpflegungskosten
Zahlungen an Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine, Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hochschulen und Fachhochschulen
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware