Feldhilfe:
Hat der andere Elternteil weniger als 75 % Unterhalt gezahlt?
Wählen Sie "ja", wenn der andere Elternteil weniger als 75 % des geschuldeten Unterhalts für das Kind geleistet hat.
Dann können Sie den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag vollständig ohne Zustimmung des anderen Elternteils beantragen.