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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Hat der andere Elternteil weniger als 75 % Unterhalt gezahlt?

Wählen Sie "ja", wenn der andere Elternteil weniger als 75 % des geschuldeten Unterhalts für das Kind geleistet hat.

Dann können Sie den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag vollständig ohne Zustimmung des anderen Elternteils beantragen.