Feldhilfe: Hat der andere Elternteil weniger als 75 % Unterhalt gezahlt? Wählen Sie "ja", wenn der andere Elternteil weniger als 75 % des geschuldeten Unterhalts für das Kind geleistet hat. Dann können Sie den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag vollständig ohne Zustimmung des anderen Elternteils beantragen.