Wählen Sie "ja", wenn Sie Erträge aus speziellen oder unternehmerischen Beteiligungen hatten, auf die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Viele dieser Anlagen funktionieren anders als typische Bank- oder Wertpapiergeschäfte und müssen daher gesondert in der Steuererklärung eingetragen werden.
Typische Fälle sind:
Atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen
Partiarische Darlehen (Zinsen abhängig vom Gewinn)
Genussscheine, ohne Steuerabzug
Geschlossene Fonds (z. B. Immobilien-, Schiff-, Energie-Fonds)
Erträge aus Grundstücks- oder Erbengemeinschaften, die per Feststellungsbescheid mitgeteilt wurden
Gewinne aus Kapital- oder Sparclubs, wenn diese nicht pauschal versteuert wurden
In vielen dieser Fälle erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Die dort ausgewiesenen Werte tragen Sie anschließend in der Anlage KAP-BET ein.
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