Feldhilfe: Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund einer freiwilligen Versicherung, einer Höherversicherung oder einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse). Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben. Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.