Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 26. Arbeitnehmeranteil zur sozialen Pflegeversicherung

Trage hier den Betrag aus Zeile 26 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Du musst keine weiteren Angaben machen.