Feldhilfe: Land, in dem die Zweitwohnung liegt. Geben Sie hier an, in welchem Land sich Ihre Zweitwohnung und Ihr Arbeitsplatz befinden. Doppelte Haushaltsführung in Deutschland: Die Unterkunftskosten sind auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt – unabhängig von Wohnungsgröße oder -lage. Kosten für Einrichtung und Möbel sind und zusätzlich abziehbar. Doppelte Haushaltsführung im Ausland: Die 1.000 Euro-Grenze gilt nicht. Es werden die tatsächlichen Mietkosten anerkannt, soweit sie angemessen sind. Als angemessen gelten die ortsüblichen Kosten für eine Wohnung mit maximal 60 m². Nebenkosten sind zusätzlich abziehbar, müssen aber ebenfalls auf 60 m² umgerechnet werden.