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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wurde ein separater Raum in Ihrer Wohnung zu mindestens 90 % beruflich als Arbeitszimmer genutzt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie einen separaten Raum in Ihrer Wohnung haben, der zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird.

Voraussetzungen:

  • Der Raum ist abgetrennt (kein Durchgangszimmer, keine Arbeitsecke).
  • Die Nutzung ist nahezu ausschließlich beruflich.
  • Eine private Nutzung ist so gut wie ausgeschlossen.

Wählen Sie "nein", wenn Sie z. B. am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeiten. In diesem Fall können Sie stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag) nutzen.