Feldhilfe:
War dieses Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit?
Wählen Sie "ja", wenn sich der wesentliche Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit in diesem Arbeitszimmer abspielt.
Das ist typischerweise der Fall, wenn:
- Sie überwiegend gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten dort erledigen
- Sie Ihre Tätigkeit hauptsächlich von zu Hause aus ausüben
Wählen Sie "nein", wenn Ihre Tätigkeit überwiegend außerhalb (z. B. im Büro, beim Kunden oder unterwegs) erfolgt.
Folge:
- Bei "ja": Sie können die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen oder alternativ die Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen.
- Bei "nein": Stattdessen kommt die Homeoffice-Pauschale in Betracht (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr).