Feldhilfe:
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Übersteigen die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, können Sie hier entschieden, ob die Erstattungen in der Berechnung von SteuerGo als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.
Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.
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