Feldhilfe:
Werbungskosten lt. Lohnsteuerbescheinigung ab Zeile 35
Diese Beträge gelten als Werbungskosten und wurden bereits von Ihnen im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst:
Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
Winterbeschäftigungsumlage
Anteil an Berufsbekleidung
Versorgungszuschlag
Die genannten Beträge werden automatisch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Eine erneute Angabe hier im Bereich Werbungskosten ist nicht erforderlich.
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