Feldhilfe: Tätigkeit Tragen Sie hier die Bezeichnung der Tätigkeit ein, für die Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten haben. Beispiele für eine Tätigkeit, die unter die 840-Euro-Steuerermäßigung fallen (BMF-Schreiben vom 21.11.2014): Vereinsvorstand, Schatzmeister, Kassenwart, Schriftführer. Platzwart, Hallenwart, Zeugwart, Notenwart, Feuerwehrgerätewart. Aufsichtspersonen. Bürokräfte, Reinigungspersonal. Väter oder Mütter, die ihre Sprösslinge zum Fußballspiel fahren. Tätigkeit als Schiedsrichter im Amateurbereich. Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen. Helfer im kirchlichen Leben. Pflege und Ausbildung von Tieren, z.B. von Rennpferden und Diensthunden. Tierpfleger in einem Tierheim. Aufsichtstätigkeit in einem Schwimmbad. Kirchenvorstand. Patientenfürsprecher im Krankenhaus. Weitere Informationen zur Ehrenamtspauschale