Haben Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Übungsleiter erhalten, geben Sie die Höhe der Einnahmen an. Beträge bis 3.000 Euro sind nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.
Hinweis: Wenn Sie Beträge über 3.000 Euro angeben, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in Ihre Steuererklärung übernommen.
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