Feldhilfe:
Erhaltene Kirchensteuer-Erstattungen
Tragen Sie hier Kirchensteuer-Erstattungen ein, die Sie im Jahr 2025 erhalten haben, zum Beispiel aus einem Steuerbescheid für Vorjahre.
Die Erstattung mindert die im Jahr 2025 abziehbare Kirchensteuer.
Beispiel: Sie haben 2025 Kirchensteuer von 1.500 Euro gezahlt und eine Erstattung von 300 Euro erhalten. Als Sonderausgaben werden dann 1.200 Euro berücksichtigt.
Hinweis: Entscheidend ist der tatsächliche Zahlungs- bzw. Erstattungszeitpunkt.