Wählen Sie "ja", wenn Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Haushalt hatten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die von einem Dienstleistungsunternehmen innerhalb Ihres Haushalts erbracht werden. Diese Leistungen müssen von einem selbstständigen Dienstleister oder einer Agentur ausgeführt worden sein.
Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen,
Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
Dienstleistungen bei Umzügen (abzüglich Erstattungen Dritter).
Hinweis: Kosten aus der Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung (nach § 35a EStG) sollten Sie nicht doppelt angeben. Diese können Sie unter „Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung“ eintragen.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
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