Zu den nahen Angehörigen zählen insbesondere Personen, die rechtlich oder sozial als nahe Angehörige gelten, wie:
Eltern (Vater, Mutter)
Großeltern (Großvater, Großmutter)
Schwiegereltern (Schwiegervater, Schwiegermutter)
Kinder (Sohn, Tochter – unabhängig vom Familienstand)
Enkel oder Urenkel
Geschwister (Bruder, Schwester)
Schwager oder Schwägerin
Andere Personen, die nachweislich eng mit Ihnen verbunden sind.
Wenn Sie kindergeldberechtigte Kinder haben, die Sie bereits im Bereich "Kinder" erfasst haben, können Sie hier die Option "Mein Kind" auswählen. Diese steht nur zur Verfügung, wenn zuvor entsprechende Angaben gemacht wurden.
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