Tragen Sie hier die Art der Einkommensersatzleistung ein, sofern diese nicht bereits in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 15) erfasst wurde. Die Eingabe ist erforderlich, wenn die Leistung nicht vom Arbeitgeber gezahlt oder abgerechnet wurde.
Wählen Sie möglichst einen passenden Eintrag aus der Auswahlliste. Ist Ihre Leistung dort nicht enthalten, können Sie eine eigene Bezeichnung eintragen.
Beispiele für einzutragende Leistungen:
Arbeitslosengeld I
Insolvenzgeld
Krankengeld (von der gesetzlichen Krankenkasse)
Kinderpflegekrankengeld
Elterngeld
Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse)
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld
Unterhaltsgeld als Zuschuss
Eingliederungshilfe
Verletztengeld
Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI)
Wichtig: Prüfen Sie vor der Eingabe unbedingt Ihre Lohnsteuerbescheinigung – insbesondere Zeile 15. Leistungen, die dort bereits aufgeführt sind, dürfen nicht doppelt eingetragen werden!
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