Wenn in den erhaltenen Leistungen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthalten sind, dann geben Sie diese hier an.
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware