Der Betrag (Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. Auslandstätigkeitserlass (ATE) laut Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung) setzt sich aus sämtlichen Lohnsteuerbescheinigungen zusammen, die Sie im Jahr 2024 erhalten haben.
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