Tragen Sie hier korrigierte Verluste aus Kapitalanlagen ein, sofern keine Aktienverkäufe betroffen sind (z. B. Zinsen aus ausgefallenen Anleihen oder Verluste aus Fonds).
Eine Korrektur ist z. B. dann möglich, wenn Verluste nicht oder zu niedrig in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wurden.
Bitte reichen Sie Nachweise und eine kurze Erläuterung ein.
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