Tragen Sie hier den korrigierten Betrag der Gewinne aus dem Verkauf von Aktien ein, soweit dieser vom in der Steuerbescheinigung gemeldeten Wert abweicht.
Dies ist z. B. der Fall, wenn zusätzliche Transaktionskosten oder nicht berücksichtigte Verluste vorliegen.
Eine Aufstellung mit Belegen ist erforderlich.
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