Tragen Sie hier den korrigierten Betrag Ihrer Kapitalerträge ein, wenn der Steuerabzug durch die Bank fehlerhaft war und Sie eine Korrektur durch das Finanzamt beantragen möchten.
Typische Gründe für eine Korrektur sind z. B.:
fehlende Anschaffungskosten (z. B. nach Depotübertrag),
nicht berücksichtigte Veräußerungskosten,
Schenkung oder Erbschaft wurde der Bank nicht mitgeteilt,
ausländische Quellensteuer wurde nicht angerechnet,
Kirchensteuer wurde trotz Kirchenaustritt einbehalten.
Bitte reichen Sie eine Erläuterung und Nachweise mit Ihrer Steuererklärung ein.
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