Feldhilfe: (2024) Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG Geben Sie hier alle gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Außensteuergesetz (AStG) an. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.