Erfassen Sie hier den steuerpflichtigen Teil der Rente.
Der steuerpflichtige Teil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Besteuerungsanteil) ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Dieser Betrag finden Sie auch auf dem Steuerbescheid 2024 des Unterhaltsempfängers oder - bei gesetzlichen Renten - in der Rentenbescheinigung.
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