Geben Sie hier die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung die unterstützte Person selbst gezahlt hat.
Die ist der Fall, wenn die unterstützte Person Versicherungsnehmer ist und die Beiträge selbst an die Krankenversicherung bezahlt. Diese Zahlungen gehören dann ebenfalls zu den Unterhaltsaufwendungen.
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