Wenn Sie einen zulagenberechtigten Riester-Vertrag abgeschlossen haben, geben Sie hier bitte "ja" an.
Im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge in einen Altersvorsorgevertrag inkl. der Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ist der durch den Sonderausgabenabzug erlangte steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben. Wenn die gewährte Zulage günstiger ist als der Sonderausgabenabzug, erfolgt allerdings keine steuerliche Berücksichtigung.
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