Wählen Sie "ja" aus, wenn im Veranlagungszeitraum 2022 erstmalig Angaben zu einer Behinderung gemacht werden oder eine Änderung (z. B. des Grads der Behinderung oder der Merkzeichen) erfolgt ist.
Wurde ein Grad der Behinderung von 50 oder höher festgestellt, legen Sie folgende Unterlagen als Nachweis vor:
Schwerbehindertenausweis oder
Bescheinigung des Versorgungsamtes oder
Bescheid der Pflegekasse bei Pflegegrad 4 oder 5
Wurde ein Grad der Behinderung zwischen 20 und 50 festgestellt, können Sie den Nachweis mit folgenden Unterlagen erbringen:
Bescheinigung des Versorgungsamtes oder
Rentenbescheid der gesetzlichen Unfallkasse oder
(bei Unfallruhegehaltsempfängern) durch eine Bescheinigung Ihrer Dienststelle.
Der Nachweis der verschiedenen Merkzeichen kann über die Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes erfolgen.
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