Aktuell hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass der Begriff der Schuldzinsen weit zu verstehen ist und hierunter auch Kosten für das Projektcontrolling fallen können. Das ist der Fall, wenn sie als Finanzierungskosten zu beurteilen sind, weil die Auszahlung der Darlehensraten durch die Bank davon abhängt, dass im Rahmen des Controllings für die Bank relevante Unterlagen vorbereitet und Controlling-Reports erstellt werden (BFH-Urteil vom 6.12.2021, IX R 8/21).
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