Wählen Sie Ja, wenn Sie Bestattungskosten geltend machen wollen. Hierunter fallen insbesondere:
Überführungskosten
Rechnungen des Beerdigungsinstituts
Kosten für Sarg, Urne, Einäscherung und Seebestattung
Gebühren für Sterbeurkunde, Totenschein
Kosten für Todesanzeigen
Kosten für Pfarrer, Küster, Organist, Trauerredner, Sargträger
Kosten für Grabstein, Grabmal und Inschrift
Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder sich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahen und der Nachlass nicht ausreicht
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