Feldhilfe: (2022) Wollen Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Wollen Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen? Wählen Sie Ja, wenn Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen wollen. Hierzu zählen insbesondere: Wiederbeschaffungskosten für Möbel, Hausrat und Kleidung Reparaturkosten für Haus/Wohnung, Fenster und Fassaden Entsorgungskosten nach Sturmschäden o. ä. Kosten für ein Sachverständigengutachten Sanierungskosten wegen Gesundheitsgefährdung Kosten für die Entsorgung wegen Gesundheitsgefährdung