Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Miteigentumsanteile an Grundstücksgemeinschaften erzielt haben.
Sind Sie zusammen mit mehreren Personen an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt, muss eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" eingereicht werden. Das Finanzamt ermittelt dann die Einkünfte, die den einzelnen Beteiligten zuzurechnen sind.
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