Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.
Als Tag der Anschaffung gilt der Tag, an dem der Kaufvertrag in Kraft getreten ist (das ist üblicherweise der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde), nicht der Zeitpunkt der Lieferung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten). Das Gleiche gilt auch für den Zeitpunkt der Veräußerung der Ware an einen Dritten.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware